Wahrscheinlich machst du dir derzeit Gedanken über die Urlaubsplanung und fragst dich, ob du eine Flugreise trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wagen sollst. Was passiert, wenn dein Flug coronabedingt ausfällt? Wie sollst du dich verhalten, wenn du bereits am Flughafen stehst und die Airline die Beförderung annulliert oder lange Wartezeiten drohen? Wir haben recherchiert und
wesentliche Fakten für dich zusammengefasst.
Inhalt
Deine Rechte beim Flugverkehr
Wenn du mit dem Flugzeug verreist, bist du als Flugpassagier im Rahmen der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 in vielen Fällen vor unverschuldeten Kosten geschützt. Die Fluggastrechte sind eine Art Verbraucherschutz im Reiserecht und dienen zur Ergänzung deiner zivilrechtlichen Ansprüche. Eines der Hauptziele der Verordnung besteht darin, Airlines zu Entschädigungen zu verpflichten, wenn es im Flugbetrieb zu Unregelmäßigkeiten kommt. Damit du dir die EU-Fluggastrechte im Ernstfall zunutze machen kannst, müssen allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:
- Dein Flug muss entweder innerhalb der Europäischen Union starten oder
- in der EU landen und von einer Airline ausgeführt werden, die ihren Sitz in der EU hat.
- Du bist nicht kostenlos oder zu einem reduzierten Preis geflogen, der nicht für die breite Masse bestimmt war. (Vergünstigte Tickets aus Vergleichsportalen schränken deine Rechte selbstverständlich nicht ein!)
Was sind deine Rechte bei Flugverspätung?
Ob Afrika, Asien, Naher Osten oder Europa – die Corona-Pandemie hat den Flugverkehr in der Welt ordentlich durcheinandergebracht. Teilweise herrschte an den internationalen Flughäfen unheimliche Leere. Doch obwohl das Geschehen an den Airports inzwischen wieder Fahrt aufnimmt, werden Passagiere leider immer wieder mit Einschränkungen konfrontiert. Flugverspätungen sind im Vergleich zum Flugausfall zwar das kleinere Übel, ärgerlich kann es aber trotzdem werden, wenn du stundenlang an den Flughäfen ausharren oder womöglich in Hotels übernachten musst und kostbare Urlaubszeit verlierst. Wenn du deine Rechte kennst, kannst du dir zumindest eine Ausgleichsleistung für deine Unannehmlichkeiten sichern.
Wie die Fluggasthelfer von Flightright erklären, hast du einen Entschädigungsanspruch bei Flugverspätungen ab drei Stunden. „Die Verspätungszeit wird anhand der Ankunftszeit berechnet. Die Ankunftszeit ist der Moment, in dem das Flugzeug den Zielflughafen erreicht und mindestens eine der Flugzeugtüren zum Ausstieg geöffnet wird“, heißt es im Verbrauchertipp ergänzend. Entscheidend ist also, mit wie vielen Stunden Verspätung du an deinem Reiseziel ankommst. Sind es mehr als drei Stunden, hast du laut EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro – pro Passagier versteht sich!
Rücktritt: Bei mehr als fünf Stunden Abflugverspätung kannst du vom Flug zurücktreten und die Erstattung der Ticketkosten verlangen. Das kann beispielsweise Sinn machen, wenn du aufgrund der Verspätung einen Anschlussflug in einem anderen Land verpassen würdest und dort weitere Verzögerungen in Kauf nehmen müsstest. Wichtig hierbei: Die Erstattung ist unabhängig vom Entschädigungsanspruch – dir steht beides zu! |
Wann erhälst du bei Flugverspätung eine Entschädigung?
Der Knackpunkt für diesen Anspruch ist allerdings, dass die Fluggesellschaft verantwortlich für die Verspätung ist. Genau hier kann die aktuelle Situation Probleme verursachen, weil einige Airlines Verzögerungen im Flugplan mit der Corona-Krise als außergewöhnlicher Umstand begründen. Sind außergewöhnliche Umstände schuld an der Flugverspätung – dazu zählen zum Beispiel auch Terrorwarnungen oder Luftraumsperrungen – kann die Airline nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Allerdings solltest du als Passagier kritisch bleiben, denn nicht alles lässt sich auf die Corona-Pandemie abwälzen. Womöglich zielen Airlines lediglich drauf ab, die ansonsten fälligen Entschädigungszahlungen zu meiden und nutzen die Krise als Ausrede.
Generell gilt: Lass dir den Grund für die Flugverspätung von der Fluggesellschaft schriftlich bestätigen! Bist du bereits am Airport, solltest du nicht gehen, bevor du das Dokument hast und darauf sowohl der Grund als auch die Zeitangabe der Verspätung bestätigt ist. Schau dich außerdem aufmerksam am Flughafen um – womöglich findest du Hinweise auf anderweitige Ursachen für die Verspätung wie Informationen auf Anzeigetafeln, die du mit dem Smartphone als Beweis fotografieren kannst.
Zur Info: Flightright haben wir in der Vergangenheit bereits selbst genutzt und können wir als Unterstützung uneingeschränkt empfehlen. Das Unternehmen macht sich mit Reiserechtsexperten für deine Flugrechte gegenüber Fluggesellschaften stark. Hast du Probleme mit deiner Airline und kommst allein nicht weiter, kannst du dich an derartige Verbraucherportale wenden und deine Ansprüche mit Hilfe des Know-hows der Profis schneller durchsetzen. |
Wie viel Entschädigung kannst du bei Flugverspätung bekommen?
- Muss sich die Fluggesellschaft für die Flugverspätung verantworten, bekommst du bei einem Kurzstreckenflug bis 1.500 Kilometer 250 Euro.
- Bei Mittelstrecken bis 3.500 Kilometer steigt die Entschädigung auf 400 Euro.
- Hast du eine Fernreise (ab 3.500 Kilometer) gebucht, steht dir pro Kopf 600 Euro zu.
Hinzu kommen Versorgungsleistungen (z. B. Snacks und Getränke), wenn du bereits am Flughafen bist und warten musst. Wird ein gebuchter Flug auf den nächsten Tag verschoben, muss die Airline für Hotel und deinen Hin- und Rücktransport aufkommen. Sämtliche Belege solltest du gut aufbewahren!
Was tun bei annullierten Flügen?
Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Flüge nicht ausgelastet. Das hat in den vergangenen Monaten einige Fluggesellschaften dazu veranlasst, Flüge zu streichen. Werden derartige Annullierungen durchgeführt, spricht man von wirtschaftlichen Gründen und dafür muss sich die Airline gegenüber ihren Passagieren verantworten. Bist du betroffen, kannst du deinen Entschädigungsanspruch (siehe Beträge oben) geltend machen – vorausgesetzt, die Airline hat dich weniger als 14 Tage vor Abflug informiert.
Doch was tun, wenn tatsächlich das Coronavirus als Annullierungsgrund vorliegt? Auch dann bist du nicht ohne Rechte. Das Coronavirus gilt laut Mitteilung der EU-Kommission vom 18. März 2020 zwar als außergewöhnlicher Umstand, der nicht im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaften liegt, von der Rückerstattung eurer Ticketpreise sind diese jedoch nicht befreit. Sollte dein Flug also wegen Corona ausfallen, könnst du folgendes tun:
- Den Ticketpreis von der Airline zurückverlangen.
- Oder eine Ersatzbeförderung oder Umbuchung (auf späteren Zeitpunkt) fordern.
Die Airlines müssen eine dieser Alternativen anbieten. Außerdem wichtig: Bietet dir die Fluggesellschaft statt der Erstattung deiner Tickets einen Gutschein, musst du diesen nicht annehmen. Du hast die Wahl: Sind Gutscheine für dich ok, kannst du sie selbstverständlich akzeptieren. Möchtest du lieber dein Geld zurück, darfst du darauf bestehen.
Vorsicht ist besser als Nachsicht
Wir hoffen, dass wir dir mit dieser kleinen Zusammenfassung einen Überblick verschaffen konnten. Ergänzend dazu möchten wir dir noch eine Sache ans Herz legen: Schau dich auf der Internetseite des Auswärtigen Amts um, bevor du Flüge buchst, um dein Risiko für coronabedingte Schwierigkeiten beim Flugverkehr zu minimieren. In den aktuellen Reisewarnungen findest du wichtige Hinweise zu weltweiten Reisezielen.
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